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Wie kann ich Ihnen helfen?

Meine Spezialisierungen

Ich habe mich bewusst auf ein Gebiet konzentriert: das Insolvenz­recht, als Vertreter von Schuldnern und Gläubigern und als gerichtlich bestellter Masse­verwalter.

Insolvenzrecht, Konkursrecht und Sanierungsrecht

Die Verfahren im Überblick: Konkurs, Sanierung, Schuldenregulierung →

Was ich im Insolvenzrecht für Sie übernehme

Vertretung von Schuldnern: Im Konkurs­verfahren und im Sanierungs­verfahren übernehme ich die Vertretung von Schuldnern, die ein Unternehmen betreiben, vom Antrag über die Tag­satzungen bis zum Sanierungs­plan; sie kann auch in einem bereits eröffneten Verfahren beginnen. Dabei vertrete ich den Schuldner gegenüber dem Insolvenz­verwalter und arbeite in den meisten Verfahren mit ihm zusammen. Welche Pflichten schon vor dem Antrag bestehen, beschreibe ich auf der Seite Unternehmens­insolvenz.

Vertretung von Gläubigern: Gläubiger vertrete ich bei der Forderungs­anmeldung, in der Prüfungs­tag­satzung, bei der Abstimmung über einen Sanierungs­plan und, wenn eine Forderung bestritten bleibt, im Prozess über ihre Feststellung (§ 110 IO). Anzumelden ist in Österreich beim Insolvenz­gericht, nicht beim Insolvenz­verwalter (§ 104 Abs 1 IO). Ficht der Insolvenz­verwalter Rechtshandlungen aus der Zeit vor der Eröffnung an und fordert Geleistetes zurück, damit alle Gläubiger gleich behandelt werden (§§ 27 ff IO), berate und vertrete ich die Betroffenen; als Masse­verwalter erhebe ich solche Ansprüche selbst.

Haftung von Geschäfts­führern: Geschäfts­führer und Vorstände haften der Gesellschaft für Sorgfaltsverstöße (§ 25 GmbHG, § 84 AktG) und den Gläubigern für den Schaden aus einem verspäteten Insolvenz­antrag. Ich berate sie, bevor es so weit kommt, und vertrete sie, wenn solche Ansprüche gegen sie erhoben werden. Als Masse­verwalter prüfe ich solche Ansprüche auch selbst und mache sie geltend. Von der zivilrechtlichen Haftung zu trennen ist die strafrechtliche Verantwortung, etwa wegen grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen (§§ 159, 161 StGB).

Insolvenz­verwalter­tätigkeit: Die Insolvenz­gerichte, insbesondere das Handels­gericht Wien, bestellen mich laufend zum Masse­verwalter und zum Sanierungs­verwalter; die derzeit in der Insolvenz­datei einsehbaren Verfahren, in denen ich bestellt bin, stehen auf der Seite Verfahren. Diese Ämter vergibt das Gericht, beauftragen kann man mich damit nicht; als Insolvenz­verwalter bin ich vom Schuldner und von den Gläubigern unabhängig (§ 80b IO) und vertrete in diesen Verfahren weder den Schuldner noch die Gläubiger. Zusammen mit meiner Arbeit als Parteienvertreter habe ich über dreihundert Insolvenz­verfahren begleitet und kenne das Verfahren so von beiden Seiten.

Schulden­regulierungs­verfahren (Privat­konkurs): Dieses Verfahren führt Menschen, die kein Unternehmen betreiben, in geordneten Schritten aus den Schulden, über einen Zahlungs­plan oder über das Abschöpfungs­verfahren mit Rest­schuld­befreiung; zuständig ist das Bezirks­gericht. Ich vertrete Schuldner vom Antrag an oder übernehme den Fall in dem Stand, in dem er sich gerade befindet. Ablauf, Dauer und die häufigsten Fragen erkläre ich auf der Seite Privat­konkurs.

Restrukturierung und Reorganisation: Meine Arbeit beginnt häufig vor dem Insolvenz­antrag, wenn mit Ihnen und Ihrer steuerlichen Vertretung zu klären ist, ob eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern, ein Sanierungs­verfahren oder ein Sanierungs­plan im Konkurs­verfahren darstellbar ist. Das Sanierungs­verfahren kann schon bei drohender Zahlungs­unfähigkeit eröffnet werden (§ 167 Abs 2 IO); nehmen die Gläubiger den Sanierungs­plan an und wird er rechtskräftig bestätigt, bleibt dem Schuldner sein Unternehmen erhalten. Voraussetzungen und Ablauf beschreibe ich auf der Seite Sanierungs­verfahren.

Internationale Insolvenz­verfahren: Innerhalb der EU wird das Hauptinsolvenzverfahren nach der Europäischen Insolvenzverordnung (EU) 2015/848 (EuInsVO) in dem Mitgliedstaat eröffnet, in dem der Schuldner den Mittelpunkt seiner hauptsächlichen Interessen hat (Art 3 EuInsVO); die Eröffnung wird in allen übrigen Mitgliedstaaten anerkannt (Art 19 EuInsVO). Ich berate Schuldner mit Vermögen oder Gläubigern in mehreren Staaten und vertrete ausländische Gläubiger in österreichischen Verfahren, auf Deutsch, Polnisch und Englisch. Was Gläubiger aus anderen Mitgliedstaaten bei der Anmeldung beachten müssen, etwa zur Sprache, erkläre ich auf der Seite Forderungs­anmeldung.

Daneben berate ich bestehende Mandanten im Gesellschafts- und Vertragsrecht, vor allem dort, wo es mit einer Insolvenz zusammenhängt. Alles andere gebe ich an Kolleginnen und Kollegen weiter, die sich täglich damit befassen.

Hinweis Diese Seite stellt die Rechtslage stark vereinfacht und verkürzt dar. Sie ersetzt keinesfalls eine umfassende rechtliche Beratung und Vertretung im Einzelfall.

Dr. Lukas Peichl, Rechtsanwalt in Wien · Stand: Oktober 2026

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